Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Der Vertragsschluss zwischen der Fussballetics GmbH und dem Mitglied wird dadurch eingeleitet, dass das Mitglied den auf www.fussballetics.de verfügbaren Prozess des Vertragsschlusses durchläuft. Der Prozess wird durch die Auswahl des gewünschten Nutzungsangebots den Apps der Fussballetics GmbH eingeleitet und anschließendem Bestellungsabschluss durch das Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“. Durch dieses Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail durch Fussballetics. Fussballetics speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung per E-Mail zu. Fussballetics ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds mit Fussballetics aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch Fussballetics gekündigt wurde. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
  2. Alternativ kann der Vertrag ebenfalls durch beidseitige Unterschrift eines Vertragsdokumentes zustande kommen. Mit der Unterschrift stimmt das Mitglied den hiesigen AGB´s zu.

§ 2 Überlassene Unterlagen und Gegenstände

An allen, im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertragsverhältnisses, dem Mitglied überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält Fussballetics sich ausdrücklich die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, Fussballetics erteilt dem Mitglied die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit Fussballetics das Angebot des Mitglieds auf einen Vertragsschluss nicht innerhalb der Frist von § 1 annimmt, sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. In den Preisen ist die Umsatzsteuer enthalten.
  2. Die Zahlung des Mitgliedschaftsbeitrags hat ausschließlich auf das zu Zahlungszwecken angegebene Konto zu erfolgen.
  3. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, werden die monatlichen Mitgliedsbeiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass Fussballetics einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat das Mitglied die Möglichkeit, Fussballetics nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
  4. Werden die Mitgliedschaftsbeiträge für die entsprechende Laufzeit von dem Mitglied im Voraus bezahlt, muss die Zahlung bis zum Zeitpunkt des ersten Tages der Mitgliedschaft auf dem zu Zahlungszwecken angegebenen Konto eingegangen sein. Sofern kein Zahlungseingang gem. S. 1 erfolgt, entfällt die vertraglich geregelte Rabattierung und das Mitglied hat den vollen Preis (Addition der Monatsbeiträge) zu leisten.
  5. Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen und wird Fussballetics hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Zudem hat das Mitglied dafür zu sorgen, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen Kosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von dem Mitglied zu tragen. Monatliche Zahlungen per Dauerauftrag oder Überweisungen sind nicht möglich.
  6. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig. Fussballetics behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten der Rechtsverfolgung.
  7. Der Mitgliedsbeitrag umfasst nicht das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen. Ein etwaiger dauerhafter Wegfall von kostenpflichtigen Zusatzleistungen (Bsp. Einführungsveranstaltung) und die Änderung von Inklusivleistungsangeboten, berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Mitglied steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist das Mitglied nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

$ 5 Dauer der Mitgliedschaft, Kündigung, Pandemie-Pause

  1. Nach der vereinbarten Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht vom Mitglied oder Fussballetics unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor dem jeweiligen Beendigungsdatum gekündigt wird.
  2. Die Kündigung ist von beiden Vertragsparteien in Textform zu erklären und postalisch zu versenden.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Da es sich bei den Fußball Athletik Konzepten um geistiges Eigentum von Fussballetics handelt, behält Fussballetics die Eigentumsrechte.

Insbesondere folgende Verstöße führen zu einer wesentlichen Vertragsverletzung:

  1. Die Nutzung der Mitgliedschaft durch Dritte
  2. Die Duplikation der Konzepte/Einheiten
  3. Die Weiterleitung der Konzepte und deren Inhalte an Dritte (Trainer*innen und Verantwortliche anderer Vereine, als den im Vertrag aufgeführten)

§ 7 Haftungsbeschränkung

  1. Fussballetics erbringt keine Trainertätigkeiten Vorort und in unmittelbarem Kontakt zu Spieler*innen. Fussballetics leitet weder komplette Trainingseinheiten, noch einzelne Übungen selbst an. Die Durchführung und Überwachung der von Fussballetics entworfenen Trainingspläne obliegt in voller Verantwortung den Mitgliedern und ihren Erfüllungsgehilf*innen. Die Mitglieder sind für die ordnungsgemäße und an die Leistungsfähigkeit der Mannschaften und insb. der einzelnen Spieler angepasste Trainings- und Übungsdurchführung verantwortlich.
  2. Fussballetics haftet für Schäden des Mitglieds, die Fussballetics, ihre gesetzlichen Vertreter*innen, ihre leitenden Angestellten oder ihre Erfüllungsgehilf*innen herbeigeführt haben unda) die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen;b) die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen; oderc) die dadurch entstanden sind, dass eine Pflicht verletzt wurde, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.
  3. Fussballetics haftet ferner für Schäden des Mitglieds, die auf der Verletzung einer von Fussballetics übernommenen Garantie oder auf einem Organisationsverschulden beruhen.
  4. Fussballetics übernimmt keine Haftung für den Nichteintritt des Trainingserfolgs. Die von Fussballetics bereitgestellten Trainingspläne stellen lediglich Trainingsempfehlungen dar. Die Eignung der Trainingspläne kann für einzelne Spieler*innen nicht gewährleistet werden. Der Trainingserfolg bei Anwendung der Fussballetics-Trainingspläne kann nicht garantiert werden, da eine Überwachung der korrekten Durchführung der Trainingsempfehlung durch Fussballetics nicht möglich ist.
  5. Fussballetics wird stets bemüht sein einen uneingeschränkten Zugang zu der von dem Vertragsverhältnis umfassten App und dem persönlichen Bereich zu gewährleisten. Gleichwohl können Fehler, Ausfälle und Einschränkungen bei der Technologie der App auftreten und dazu führen, dass temporäre Einschränkungen bestehen. Dies gilt insbesondere für geringfügige Serverstörungen und – ausfälle (1 % gesehen auf ein Jahr), sowie die regelmäßig erforderlichen Wartungsarbeiten an der App. Fussballetics haftet daher nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der App und die persönlichen Bereiche und Inhalte.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Fussballetics ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, sofern Fussballetics in Textform auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht.
  3. Sollten einzelne Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam sein bzw. werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  4. Zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag bestehen keine abweichenden Vereinbarungen schriftlicher oder mündlicher Art. Zukünftige mündliche (abweichende, ergänzende bzw. abändernde) Vereinbarungen sind unwirksam. Dies gilt insbesondere für Abweichungen von S. 2.